Als privat versicherter Patient haben Sie in der Regel eine uneingeschränkte freie Zahnarztwahl. In dem Augenblick, wo Sie sich für eine Behandlung bei einem Arzt frei entscheiden, schließen Sie mit dem Arzt einen so genannten stillschweigenden Behandlungsvertrag.
Der Zahnarzt hat bei Ihnen eine Therapie
- auf Basis wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse,
- nach bestem Wissen und Können und
- nach seinem Gewissen zu erbringen.
Sie können mit Hilfe der privaten Krankenversicherung eine Therapie auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im Sinne Ihrer Gesundheit in Anspruch nehmen.
Für die Abrechnung von Leistungen bezogen auf Schwierigkeit und Aufwand gibt es Faktoren. Standard ist ein Faktor von 2,3. Leistungen die besonders schwierig, geräteintensiv, zeitintensiv oder aufwendig sind, können mit einem gesteigerten Faktor abgerechnet werden. Ein Steigerungssatz von 3,5 wird bei entsprechender Begründung von der Mehrzahl der Privatkassen getragen (bitte beachten Sie dafür Ihren persönlichen und individuellen Versicherungstarif!).
Der Zahnarzt ist nicht verpflichtet, in jedem Falle einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Vor allem bei Leistungen im Bereich der Zahnerhaltung, also auch der Wurzelbehandlung, ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht in jedem Falle üblich. Falls Sie einen Kostenvoranschlag wünschen, sagen Sie es bitte vor der Therapie Ihrem behandelnden Zahnarzt. Für die Erstellung eines Kostenplans ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse eine Abrechnungsposition vorgesehen, die abgerechnet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass der Zahnarzt nicht verpflichtet ist, seine Therapie und Behandlung auf die jeweiligen Versicherungstarife der Patienten zu beschränken. Da es eine Vielzahl von privaten Versicherungstarifen gibt und von den Kassen jeden Tag neue Tarife angeboten werden, wäre so etwas unmöglich realisierbar. Der Patient schließt seinen Versicherungsvertrag ausschließlich mit der Krankenkasse - unabhängig von seinem Zahnarzt.
Trotzdem wird jeder Behandler bemüht sein, im Sinne seiner Patienten zu handeln. Der einfachste Weg ist eine Kostenanfrage bei der Krankenkasse vor Therapiebeginn. Ihr Zahnarzt hilft Ihnen in diesem Punkt bestimmt gern weiter.
|