Als Beihilfe-versicherter Patient erhalten Sie eine Kostenerstattung von der privaten Krankenkasse (lesen Sie Einzelheiten dazu bitte hier ....) und von der Beihilfe.
Grundsätzlich genießen Sie alle Vorteile der privaten Krankenversicherung und können eine Therapie auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im Sinne Ihrer Gesundheit erhalten.
In der Regel ist die Erstattung prozentual gestaffelt. Somit kann sich automatisch ein Eigenanteil ergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer prozentualen Erstattung immer einen Eigenanteil haben.
Ein Beispiel:
Sie erhalten 70% erstattet. Die Zahnarztrechnung beträgt 1000 Euro. Sie erhalten demnach 700 Euro erstattet. Würde der Zahnarzt aber nur 700 Euro abrechnen, hätten Sie trotzdem 30 % von 700 Euro Eigenanteil. Bei einer prozentuellen Staffelung kann der Zahnarzt also nicht durch Rechnungssenkung einen Eigenanteil des Patienten vermeiden.
Der einfachste Weg zur Abklärung über einen eventuell entstehenden Eigenanteil ist eine Kostenanfrage bei der Krankenkasse vor Therapiebeginn. Ihr Zahnarzt hilft Ihnen in diesem Punkt bestimmt gern weiter.
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